Anmelde- und Teilnahmebedingungen der ABG GRUPPE
1. Seminaranmeldungen können grundsätzlich nur von den Genossenschaften entgegengenommen werden, die dem GVB angeschlossen sind. Gehen für ein Seminar mehr Anmeldungen ein, als Seminarplätze zur Verfügung stehen, entscheidet der Leiter der ABG GRUPPE über die Vergabe nach einem Schlüssel, der sich u. a. nach der Zahl der Mitarbeiter der anmeldenden Genossenschaft richtet. Zunächst überzählige Anmeldungen werden auf die Vormerkliste gesetzt.
Jede Genossenschaft erhält später ihre Vormerkliste zugesandt. Sie hat dann die Möglichkeit, dort genannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig für das nächste Jahr anzumelden. Selbstverständlich kann mit dieser Maßnahme das Kontingent an Seminarplätzen für die einzelne Genossenschaft nicht erhöht werden. Seminaranmeldungen, die auf diese Weise nicht weitergeführt werden sollen und die bis zum Jahresende nicht berücksichtigt werden können, verfallen mit Ablauf des Jahres.
2. Rechtzeitig vor Beginn der einzelnen Seminare senden wir der anmeldenden Genossenschaft das Einladungsschreiben zu.
3. Folgende Stornogebühren fallen an (unabhängig von der Ursache, also z. B. auch bei Krankheit, Kündigung usw.):
a) Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Seminarbeginn fallen keine Stornogebühren an.
b) Bei Stornierungen zwischen 4 und 2 Wochen vor Seminarbeginn bzw. bei späterer Einladung ab 2 Wochen nach Eingang fallen 50% des Seminarpreises an und 50% des Preises für die Unterkunft an. Dies entfällt bei Nachladungen.
c) Die volle Seminargebühr fällt bei Absagen innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn an. In die-sem Fall werden auch 80 % des Preises für die Unterkunft in Rechnung gestellt.
d) Bei vorzeitiger Abreise sind die Seminargebühren in voller Höhe und die Kosten der Unterkunft für die gesamte laufende Woche sowie die Kosten der anteiligen Verpflegung zu entrichten.
e) 20 % des Seminarpreises fallen bei Absage von individuell vereinbarten Maßnahmen (insbeson- dere für Banken bzw. Kreisverbände vor Ort) an, wenn diese weniger als 8 Wochen vor Beginn der Maßnahmen erfolgt. Zusätzlich behalten wir uns vor, Kosten weiter zu geben, die uns durch die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter (z.B. von Referenten, Hotels) im Zusammenhang mit der Absage entstehen.
4. Bei Pendlern wird nur die Verpflegungspauschale berechnet, sofern der Verzicht auf die Übernachtung bis spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich erklärt wurde.
5. Die Leistungen für die Unterkunft und Verpflegung beginnen
a) bei Seminarbeginn 8.30 Uhr und früher mit dem Abendessen am vorhergehenden Tag, das bis 18.30 Uhr eingenommen werden kann; diese Leistung der Vorabendanreise inklusive Übernachtung und Verpflegung werden grundsätzlich vorgehalten. Wir bitten um schriftliche Benachrichtigung 4 Wochen vor Seminarbeginn wenn die Vorabendanreise nicht in Anspruch genommen wird.
b) bei Seminarbeginn nach 09.00 Uhr mit der Kaffeepause am Vormittag.
6. Die Seminargebühren und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden spätestens nach Beendigung des Seminars im Lastschriftverfahren vom Konto der anmeldenden Genossenschaft abgebucht.
7. Für die Teilnehmer haben wir keine Unfallversicherung abgeschlossen.
8. Wir behalten uns vor, das Seminar aus sachlich gerechtfertigten Gründen kurzfristig abzusagen.
9. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann jeder Teilnehmer vom Seminar- und Hotelbetrieb ausgeschlossen werden.
10. Wünscht eine anmeldende Genossenschaft Abweichungen von diesen Bedingungen, so bedürfen diese unserer schriftlichen Bestätigung.
11. Wir behalten uns vor, aus sachlich gerechtfertigten Gründen im Einzelfall von diesen Bedingungen abzuweichen. Wir weisen dann jeweils darauf hin.
12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen hiervon unberührt.
13. Die Anmelde- und Teilnahmebedingungen wurden vom Vorstand des GVB nach Anhörung des Fachausschusses Bildungswesen beschlossen.
